Erwägungsgrund 30 32019L0713
Die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung aller Arten von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln sowie aller Arten der Fälschung dieser Zahlungsmittel — auch in Fällen, die geringe Geldbeträge betreffen — sind für die wirksame Bekämpfung dieses Phänomens besonders wichtig. Meldepflichten, Informationsaustausch und statistische Berichte sind effiziente Methoden, um betrügerische Aktivitäten zu erkennen, insbesondere ähnliche Aktivitäten, die — für sich allein genommen — nur geringe Geldbeträge betreffen.