Erwägungsgrund 41 32019L0713
Diese Richtlinie wahrt die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte und anerkannten Grundsätze, darunter das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten, die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte, die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen sowie das Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden. Diese Richtlinie soll die uneingeschränkte Wahrung dieser Rechte und Grundsätze gewährleisten und sollte entsprechend umgesetzt werden —