Erwägungsgrund 38 32021L0555
Zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten wäre es hilfreich, wenn die Kommission die erforderlichen Elemente eines Systems für einen solchen Austausch von Informationen, die in den bestehenden computergestützten Waffenregistern der Mitgliedstaaten enthalten sind, einschließlich der Möglichkeit, jedem Mitgliedstaat Zugriff auf ein solches System zu verschaffen, prüfen würde. Dieses System könnte ein Modul des mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Binnenmarktinformationssystems (Internal Market Information System, IMI) nutzen, das speziell auf Feuerwaffen zugeschnitten wird. Dieser Informationsaustausch sollte unter Einhaltung der in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Datenschutzvorschriften erfolgen. Wenn eine zuständige Behörde das Strafregister einer Person, die eine Genehmigung für den Erwerb oder das Tragen einer Feuerwaffe beantragt hat, einsehen muss, sollte diese Behörde diese Angaben gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI einholen können. Gegebenenfalls könnte die von der Kommission vorgenommene Bewertung von einem Legislativvorschlag begleitet werden, in dem die vorhandenen Instrumente für den Informationsaustausch Berücksichtigung finden.