Erwägungsgrund 7 32021L0555
Die Erlaubnis des Erwerbs und des Besitzes einer Feuerwaffe sollte möglichst in einem einheitlichen Verwaltungsverfahren erteilt werden.
Die Erlaubnis des Erwerbs und des Besitzes einer Feuerwaffe sollte möglichst in einem einheitlichen Verwaltungsverfahren erteilt werden.