Erwägungsgrund 35 32021L0555
Unbeschadet der Erneuerung von Genehmigungen gemäß dieser Richtlinie sollten halbautomatische Feuerwaffen mit Randfeuerzündung, einschließlich Feuerwaffen des Kalibers .22 oder kleiner, nicht in die Kategorie A fallen, es sei denn, sie wurden aus automatischen Feuerwaffen umgebaut.