Erwägungsgrund 25 32021L0555
Die Mitgliedstaaten sollten anerkannten Museen und Sammlern eine Genehmigung für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen und Munition der Kategorie A erteilen können, wenn dies aus historischen, kulturellen, wissenschaftlichen, technischen, bildungsbezogenen oder das Kulturerbe betreffenden Gründen erforderlich ist, sofern diese Museen und Sammler vor der Erteilung einer solchen Genehmigung den Nachweis dafür erbringen, dass sie die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung getroffen haben, und unter anderem für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung gesorgt ist. Genehmigungen dieser Art sollten den jeweiligen Umständen, einschließlich Art und Zweck der Sammlung, Rechnung tragen und entsprechen, und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ein System zur Überwachung von Sammlern und Sammlungen besteht.