Erwägungsgrund 9 32021L0555
Diese Richtlinie lässt das Recht der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Waffenhandels zu treffen, unberührt.
Diese Richtlinie lässt das Recht der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Waffenhandels zu treffen, unberührt.