Erwägungsgrund 15 32021L0555
Die Tätigkeit von Waffenhändlern und Maklern muss aufgrund ihres besonderen Charakters einer strengen Kontrolle durch die Mitgliedstaaten unterliegen, wobei insbesondere die berufliche Zuverlässigkeit und die beruflichen Fähigkeiten von Waffenhändlern und Maklern überprüft werden müssen.