Erwägungsgrund 33 32021L0555
Für militärische Zwecke vorgesehene Feuerwaffen, wie etwa das AK47 und das M16, deren Ausstattung verschiedene Feuerarten erlaubt, sollten als Feuerwaffen der Kategorie A eingestuft werden und damit für den Gebrauch durch Zivilisten verboten sein, wenn sie manuell auf Vollautomatik oder Halbautomatik umgeschaltet werden können. Bei einem Umbau in halbautomatische Feuerwaffen sollten sie in die Kategorie A Nummer 6 fallen.