Erwägungsgrund 9 32023L2668
In dem in der Mitteilung der Kommission vom 3. Februar 2021 vorgestellten europäischen Plan zur Krebsbekämpfung wird bekräftigt, dass beim Schutz von Arbeitnehmern vor karzinogenen Stoffen Handlungsbedarf besteht. Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind, besser zu schützen, ist auch für die Umsetzung des grünen Wandels und des europäischen Grünen Deals, insbesondere der Renovierungswelle für Europa, die in der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 eingeleitet wurde, wichtig. Im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas, die von April 2021 bis Mai 2022 stattfand, haben die Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen hervorgehoben und sich für eine Überarbeitung der Richtlinie 2009/148/EG ausgesprochen.