Erwägungsgrund 4 32023L2668
Im Einklang mit dem Konzept „Gesundheit in allen Politikbereichen“ hat der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer vor Asbestexposition eine bereichsübergreifende Tragweite und ist für zahlreiche politische Maßnahmen und Tätigkeiten der Union relevant, insbesondere im Umweltbereich, wo die Politik der Union unter anderem zum Schutz der Gesundheit des Menschen beitragen soll. Der Union kommt auch auf internationaler Ebene eine wichtige Funktion zu, um bei der Prävention asbestbedingter Erkrankungen mit gutem Beispiel voranzugehen und gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen und Drittländern auf ein weltweites Verbot von Asbest hinzuarbeiten. Darüber hinaus gilt diese Richtlinie im Zusammenwirken mit anderen Initiativen der Union.