Erwägungsgrund 30 32023L2668
Infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine leidet nicht nur die Bevölkerung der Ukraine, sondern es werden auch erhebliche Schäden an der Infrastruktur, an Wohngebäuden und allgemein an der baulichen Umwelt der Ukraine verursacht. Da die Ukraine die Verwendung von Asbest erst 2017 verboten hat, birgt der künftige Wiederaufbau des Landes ein erhebliches Risiko für die Arbeitnehmer, insbesondere für jene, die Schutt wegräumen. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber der Union bei der Durchführung von Wiederaufbaumaßnahmen in Drittländern die Risiken einer Asbestexposition der Arbeitnehmer in angemessener Weise berücksichtigen.