Erwägungsgrund 19 32023L2668
Die Probenahme von Asbest sollte der persönlichen Asbestexposition der Arbeitnehmer entsprechen. Daher sollten die Proben in regelmäßigen Abständen während bestimmter Betriebsphasen in repräsentativen und realistischen Situationen entnommen werden, in denen die Arbeitnehmer Asbeststaub ausgesetzt sind.