Erwägungsgrund 20 32023L2668
Unter Berücksichtigung der in den Richtlinien 2009/148/EG und 2004/37/EG festgelegten Anforderungen an die Minimierung der Exposition sollten die Arbeitgeber sicherstellen, dass die Risiken der Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Asbest am Arbeitsplatz auf ein Minimum reduziert und in jedem Fall auf das niedrigste technisch mögliche Niveau gesenkt werden.