Erwägungsgrund 22 32023L2668
Die vorbeugenden Maßnahmen zum Zweck des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer, die durch Asbest gefährdet sind, und die vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Gesundheitsüberwachung bei diesen Arbeitnehmern sind von großer Bedeutung — vor allem die Fortsetzung der Gesundheitsüberwachung nach Ende der Exposition. Anhang I der Richtlinie 2009/148/EG über die ärztliche Überwachung der Arbeitnehmer sollte unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstands über Erkrankungen, die durch eine Asbestexposition verursacht werden können, aktualisiert werden. Es ist wichtig, dass Anhang I regelmäßig überarbeitet wird, um der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse Rechnung zu tragen.