Erwägungsgrund 7 32023L2668
Dank wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen in diesem Bereich besteht die Möglichkeit, den Schutz der Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind, weiter zu verbessern und so die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass sie sich asbestbedingte Krankheiten zuziehen. Da es sich bei Asbest um ein Karzinogen ohne Schwellenwert handelt, ist es wissenschaftlich nicht möglich, einen Grenzwert zu ermitteln, bei dessen Unterschreitung eine Exposition zu keinen gesundheitsschädlichen Wirkungen führen würde. Stattdessen kann eine Exposition-Risiko-Beziehung hergestellt werden, welche die Festlegung eines Grenzwerts für die Exposition am Arbeitsplatz (im Folgenden „Grenzwert“) erleichtert, indem ein akzeptables Maß an zusätzlichem Risiko berücksichtigt wird. Daher sollten der Grenzwert und die Messmethoden für Asbest überarbeitet werden, um durch Senkung der Expositionswerte das Risiko zu verringern und so die Arbeitnehmer besser vor arbeitsbedingten durch Asbest hervorgerufenen Erkrankungen zu schützen.