Erwägungsgrund 16 32023L2668
Die Kommission hat gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine zweistufige Konsultation der Sozialpartner auf Unionsebene durchgeführt. Außerdem hat sie den ACSH konsultiert, der eine Stellungnahme mit Informationen für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Optionen für den Grenzwert verabschiedet hat. Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung vom 20. Oktober 2021 einen Vorschlag zur Aktualisierung der Richtlinie 2009/148/EG gefordert, um die Maßnahmen der Union zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Bedrohung durch Asbest zu stärken.