Erwägungsgrund 25 32023L2668
Die Richtlinie 2009/148/EG sollte regelmäßig aktualisiert werden, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Jegliche Aktualisierungen sollten auch eine Bewertung der verschiedenen Arten von Asbestfasern und ihrer gesundheitsschädlichen Auswirkungen berücksichtigen. Im Rahmen der nächsten Bewertung gemäß Artikel 22 jener Richtlinie sollte die Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich jener Richtlinie erweitert werden muss — insbesondere im Hinblick auf Erionit, Riebeckit, Winchit, Richterit und Fluoredenit — und ob zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Sekundärexposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz erforderlich sind. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem sie die Ergebnisse ihrer Bewertung nach Anhörung der Sozialpartner darlegt. Dem Bericht sollte erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag zur entsprechenden Änderung der Richtlinie 2009/148/EG beigefügt werden.