Erwägungsgrund 28 32023L2668
Bei Feuerwehrleuten und Beschäftigten von Rettungsdiensten besteht die Gefahr, dass sie bei ihrer Arbeit mit Asbest in Berührung kommen. Es ist daher wichtig, dass die Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer gemäß dieser Richtlinie das Risiko einer Asbestexposition der Arbeitnehmer bewerten, und dass sie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit dieser Arbeitnehmer ergreifen. Um die Arbeitgeber bei der Umsetzung solcher Maßnahmen zu unterstützen, ist es wichtig, dass die Kommission Leitlinien erarbeitet, in denen den Besonderheiten der Tätigkeiten dieser Arbeitnehmer und den Informationen über die Risiken ihrer Exposition Rechnung getragen wird. Solche Leitlinien sollten auf in den Mitgliedstaaten verfügbaren bewährten Verfahren und auf einer Konsultation der einschlägigen Interessenträger beruhen. Zu diesem Zweck sollte ein systematischerer Austausch über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt werden.