Erwägungsgrund 14 32023L2673
Ein eigenes Kapitel in der Richtlinie 2011/83/EU sollte die Vorschriften der Richtlinie 2002/65/EG enthalten, die nach wie vor relevant und notwendig sind, insbesondere jene in Bezug auf das Recht auf vorvertragliche Informationen und das Recht auf Widerruf, sowie Vorschriften zur Gewährleistung der Fairness im Internet beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz.