Erwägungsgrund 23 32023L2673
Der Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen an Verbraucher im Fernabsatz setzt den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln voraus, die im Rahmen eines für den Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen organisierten Vertriebssystems eingesetzt werden, bei dem Unternehmer und Verbraucher nicht gleichzeitig anwesend sind. Als Reaktion auf die ständige Weiterentwicklung dieser Kommunikationsmittel sollten Grundsätze festgelegt werden, die auch für die Kommunikationsmittel Gültigkeit haben, die noch wenig verbreitet oder noch gar nicht bekannt sind.