Erwägungsgrund 34 32023L2673
Verbraucher sollten ein Recht auf Widerruf haben, das ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden kann und keine Vertragsstrafe nach sich zieht. Wenn kein Widerrufsrecht besteht, weil der Verbraucher die Erfüllung eines Fernabsatzvertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt hat, sollte der Unternehmer den Verbraucher vor Beginn der Erfüllung des Vertrags darüber unterrichten.