Erwägungsgrund 8 32023L2673
Um unionsweit für ein einheitliches Verbraucherschutzniveau zu sorgen und um Divergenzen zu verhindern, die den Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Binnenmarkt behindern, sind Vorschriften notwendig, die Unternehmern, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, Rechtssicherheit und Transparenz bieten und für Verbraucher in allen Mitgliedstaaten einklagbare Rechte und Pflichten vorsehen. Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, den besonderen Bedürfnissen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen bei der Anwendung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie Rechnung zu tragen. Der Begriff „Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen“ sollte im Sinne von Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission verstanden werden.