Erwägungsgrund 15 32023L2673
Da Finanzdienstleistungsverträge im Fernabsatz meistens auf elektronischem Wege geschlossen werden, dürften Vorschriften zur Gewährleistung der Fairness im Internet, wenn Finanzdienstleistungen im Fernabsatz erworben werden, zur Verwirklichung der Ziele beitragen, die in Artikel 114 AEUV und Artikel 38 der Charta festgelegt sind. Die Vorschrift über angemessene Erläuterungen sollte mehr Transparenz gewährleisten und dem Verbraucher das Recht einräumen, menschliches Eingreifen zu verlangen, wenn er mit dem Unternehmer über vollständig automatisierte Online-Benutzeroberflächen wie Chatbots, Robo-Advice, interaktive Tools oder ähnliche Mittel interagiert.