Erwägungsgrund 7 32023L2673
Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die schrittweise Einführung sektorspezifischer Rechtsvorschriften der Union zu erheblichen Überschneidungen dieser Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 2002/65/EG geführt hat und dass die Digitalisierung einige Aspekte, die in der genannten Richtlinie nicht vollständig behandelt werden (etwa die Frage, wie und wann dem Verbraucher Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten), verschärft hat, ist es notwendig, die Vorschriften für Finanzdienstleistungsverträge, die im Fernabsatz zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden, zu überarbeiten und gleichzeitig die Anwendung des „Sicherheitsnetzes“ auf jene Finanzdienstleistungen sicherzustellen, die entweder nicht unter die sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union fallen oder aus dem Anwendungsbereich von Unionsrechtsakten, die spezifische Finanzdienstleistungen regeln, ausgeschlossen sind.