Erwägungsgrund 39 32023L2673
Unter die vorliegende Richtlinie fallende Verträge können in finanzieller Hinsicht unterschiedlich ausgestaltet sein und sich daher stark voneinander unterscheiden. Daher könnten die Mitgliedstaaten die Art und Weise, wie diese Erläuterungen bereitzustellen sind, an die Umstände, unter denen die Finanzdienstleistung angeboten wird, und an den Bedarf des Verbrauchers an Unterstützung anpassen, wobei dem Kenntnisstand und den Erfahrungen des Verbrauchers in Bezug auf die Finanzdienstleistung und ihre Ausgestaltung Rechnung zu tragen ist. Um sicherzustellen, dass der Verbraucher angemessene Erläuterungen erhält, sollten Unternehmer von den Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, dem Verbraucher in dessen Interesse solche Erläuterungen auf einfache und unkomplizierte Weise zukommen zu lassen.