Erwägungsgrund 5 32023L2673
Die Richtlinie 2002/65/EG ist mehrmals überprüft worden. Diese Überprüfungen haben ergeben, dass die schrittweise Einführung sektorspezifischer Rechtsvorschriften der Union zu erheblichen Überschneidungen dieser Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 2002/65/EG geführt hat und dass die Digitalisierung einige Aspekte, die in der Richtlinie nicht vollständig behandelt werden, verschärft hat.