Erwägungsgrund 36 32023L2673
Damit die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts gewährleistet ist, sollte das Verfahren für die Ausübung dieses Rechts nicht aufwendiger sein als das Verfahren für den Abschluss des Fernabsatzvertrags.
Damit die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts gewährleistet ist, sollte das Verfahren für die Ausübung dieses Rechts nicht aufwendiger sein als das Verfahren für den Abschluss des Fernabsatzvertrags.