Erwägungsgrund 13 32024L0825
Zusätzliche Anforderungen an Umweltaussagen müssen in spezifischen Rechtsakten der Union festgelegt werden. Diese neuen Anforderungen tragen zum Ziel der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal bei, die Käufer in die Lage zu versetzen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen, und das Risiko der Grünfärberei durch zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Informationen zu verringern.