Erwägungsgrund 31 32024L0825
Um es Verbrauchern zu erleichtern, beim Vergleich von Waren vor Vertragsschluss eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, sollten die Unternehmer Verbraucher über das Bestehen und die Dauer der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für die gesamte Ware und nicht für bestimmte Bestandteile der Ware informieren.