Erwägungsgrund 23 32024L0825
Eine weitere Praktik hinsichtlich frühzeitiger Obsoleszenz, die in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG verboten und in die Liste in diesem Anhang aufgenommen werden sollte, ist das Veranlassen von Verbrauchern, die Betriebsstoffe von Produkten früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig wäre. Diese Praktik verleitet Verbraucher zu der irrigen Annahme, dass die Waren nur weiter funktionieren werden, wenn ihre Betriebsstoffe ersetzt werden, und verleiten Verbraucher somit dazu, mehr Betriebsstoffe als notwendig zu kaufen. Zum Beispiel sollte die Praktik verboten werden, Verbraucher über die Einstellungen des Druckers aufzufordern, die Druckerpatronen zu ersetzen, bevor sie tatsächlich leer sind, um den Kauf zusätzlicher Druckerpatronen anzuregen.