Erwägungsgrund 16 32024L0825
Um das Verbraucherwohl zu verbessern, sollten die Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG auch mehrere Praktiken hinsichtlich frühzeitiger Obsoleszenz betreffen, einschließlich geplanter frühzeitiger Obsoleszenz — eine Geschäftspraktik, bei der ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird, sodass es nach einem bestimmten Zeitraum oder einer vorgegebenen Intensität der Verwendung veraltet ist oder nicht mehr funktioniert. Durch den Kauf von Produkten, bei denen erwartet wird, dass sie länger halten als dies tatsächlich der Fall ist, entsteht ein Nachteil für Verbraucher. Zudem wirkt sich die frühzeitige Obsoleszenz durch erhöhte Abfallmengen und die stärkere Nutzung von Energie und Material insgesamt nachteilig auf die Umwelt aus. Daher dürften Informationen über Praktiken hinsichtlich frühzeitiger Obsoleszenz ebenfalls die Abfallmengen verringern und so zu einem nachhaltigeren Konsum beitragen.