Erwägungsgrund 39 32024L0825
Die Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU sollten weiterhin als „Sicherheitsnetz“ fungieren, um dafür Sorge zu tragen, dass ein hohes Verbraucherschutzniveau in allen Sektoren aufrechterhalten werden kann, indem sie sektor- und produktspezifische Rechtsvorschriften der Union ergänzen, die im Falle eines Konflikts Vorrang haben.