Erwägungsgrund 27 32024L0825
Aktuelle Berichte haben gezeigt, dass Verbraucher ihre gesetzlichen Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2019/771 oft nicht kennen. Daher sollten Verbraucher über eine harmonisierte Mitteilung an das Bestehen und die wichtigsten Elemente des gesetzlichen Gewährleistungsrechts erinnert werden, einschließlich seiner Mindestdauer von zwei Jahren und eines allgemeinen Verweises auf die Möglichkeit, dass die Dauer des gesetzlichen Gewährleistungsrechts nach nationalem Recht länger sein kann. Dadurch wird eine mögliche Verwechslung mit den Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie verhindert.