Erwägungsgrund 35 32024L0825
Um sicherzustellen, dass Verbraucher in den Fällen, in denen kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt ist, über die Reparierbarkeit der von ihnen gekauften Waren gut informiert sind, sollten Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt wurden, wie Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Waren erforderlich sind, über die Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen.