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Bei Erstattungen an Einleger können Situationen entstehen, in denen bei den Einlagensicherungssystemen Bedenken hinsichtlich Geldwäsche aufkommen. Die Einlagensicherungssysteme sollten daher die Auszahlung an einen Einleger zurückhalten, wenn ihnen mitgeteilt wird, dass eine zentrale Meldestelle ein Bank- oder Zahlungskonto gemäß den geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ausgesetzt hat.