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Maßnahmen zur Verhinderung des Ausfalls eines Kreditinstituts durch hinreichend frühe Inanspruchnahmen können innerhalb der Bandbreite der Instrumente zur Krisenbewältigung wirksam dazu beitragen, das Einlegervertrauen und die Finanzstabilität zu wahren. Diese Maßnahmen können verschiedene Formen annehmen — beispielsweise Kapitalhilfemaßnahmen durch Eigenmittelinstrumente, darunter Instrumente des harten Kernkapitals, oder andere Kapitalinstrumente, Garantien oder Kredite. Einlagensicherungssysteme haben auf unterschiedliche Weise auf diese Maßnahmen zurückgegriffen. Um die Bandbreite der Instrumente zur Krisenbewältigung zu wahren und sicherzustellen, dass der Rückgriff auf präventive Maßnahmen im Einklang mit dem Abwicklungsrahmen und den Beihilfevorschriften erfolgt, müssen der Zeitplan und die Bedingungen für deren Anwendung festgelegt werden. Präventive Maßnahmen sollten frühzeitig ergriffen werden, um eine Verschlechterung der Finanzlage eines Kreditinstituts zu verhindern. Sie sind nicht angemessen, sobald die Abwicklungsbehörde in einer Entscheidung festgestellt hat, dass das Kreditinstitut ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und es keine Maßnahmen gibt, die seinen Ausfall verhindern könnten, unabhängig davon, ob die Abwicklung im öffentlichen Interesse liegt oder nicht. Die benannten Behörden sollten daher überprüfen, ob die Bedingungen für eine solche Inanspruchnahme des Einlagensicherungssystems erfüllt sind.