Richtlinie (EU) 2026/804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/49/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 55 32026L0804Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen