Richtlinie (EU) 2026/804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und hat am 12. Juni 2023 eine Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 54 32026L0804Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen