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Die standardisierte und regelmäßige Offenlegung von Informationen sorgt auf Einlegerseite für eine stärkere Sensibilisierung für die Einlagensicherung. Bei der Anpassung der Offenlegungspflichten an die technologischen Entwicklungen sollte den neuen digitalen Kommunikationskanälen Rechnung getragen werden, über die die Kreditinstitute mit Einlegern interagieren. Die Einleger sollten klare und einheitliche Informationen erhalten, aus denen hervorgeht, wie Einlagen geschützt werden, und gleichzeitig sollte der damit verbundene Verwaltungsaufwand für Kreditinstitute oder Einlagensicherungssysteme verringert werden. Die EBA sollte Entwürfe technischer Durchführungsstandards ausarbeiten, in denen Inhalt und Format des Einleger-Informationsbogens, der den Einlegern zu übermitteln ist, und die im Muster enthaltenen Informationen festgelegt werden, die den Einlegern entweder von Einlagensicherungssystemen, von benannten Behörden oder von Kreditinstituten in bestimmten Situationen, einschließlich bei Verschmelzungen von Kreditinstituten, Feststellungen, dass Einlagen nicht verfügbar sind, oder der Erstattung von Einlagen aus Kundengeldern, zu übermitteln sind.