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Um für Konvergenz zwischen den Verfahren der Einlagensicherungssysteme zu sorgen, bei der Inanspruchnahme von Einlagen Rechtssicherheit für Einleger zu gewährleisten und um operative Hürden für Einlagensicherungssysteme zu vermeiden, ist es wichtig, einen angemessen langen Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen Einleger die Erstattung ihrer Einlagen verlangen können, wenn das Einlagensicherungssystem bei einer Auszahlung die Einleger nicht innerhalb der in der Richtlinie 2014/49/EU festgelegten Fristen entschädigt hat. Jegliche derartige Forderung sollte vom Einlagensicherungssystem geprüft werden, auch in Fällen, in denen der Antragsteller noch nicht durch eine gerichtliche Entscheidung als Einleger anerkannt worden ist.