§ 41 SAIG
Satzungen
Die Ingenieurkammer kann zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. § 15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend. Die Hauptsatzung kann die Zusammenfassung von Fachrichtungen zu Fachgruppen vorsehen.
Die Ingenieurkammer kann zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. § 15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend. Die Hauptsatzung kann die Zusammenfassung von Fachrichtungen zu Fachgruppen vorsehen.