Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) Vom 13. Juli 2016*[1]
§ 45 SAIGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Die Ingenieurkammer bildet einen Schlichtungsausschuss. § 19 gilt entsprechend. Teil 3 Obliegenheiten, Berufspflichten, Ahndung von Berufspflichtverletzungen