Art. 80f 32007R0041
Einsatz von Flugzeugen
Abweichend von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 ist der Einsatz von Flugzeugen oder Hubschraubern zum Auffinden von Rotem Thun im Konventionsgebiet verboten.
Abweichend von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 ist der Einsatz von Flugzeugen oder Hubschraubern zum Auffinden von Rotem Thun im Konventionsgebiet verboten.