Erwägungsgrund 1 32007R0498
Die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 (im Folgenden: Grundverordnung) ersetzt die Verordnungen (EG) Nr. 1263/1999 des Rates und (EG) Nr. 2792/1999 des Rates, wobei den neuen Entwicklungen in der Fischerei, den Fischwirtschaftsgebieten und der Binnenfischerei Rechnung getragen wird. Es ist daher angezeigt, Durchführungsbestimmungen zu der Grundverordnung zu erlassen.