Erwägungsgrund 7 32007R0498
Was die Unterstützung für tiergesundheitliche Maßnahmen anbelangt, so sollten ausführliche Bedingungen festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass die Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten beachtet wird.