Erwägungsgrund 31 32007R0498
Gemäß der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ist es unter Berücksichtigung des Sicherheits- und Vertraulichkeitsniveaus, das zur Verwaltung der Mittel aus dem EFF erforderlich ist, des Stands der Technik und einer Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich, die Verwendung einer elektronischen Signatur zu verlangen.