Erwägungsgrund 17 32007R0498
Im Hinblick auf Artikel 59 der Grundverordnung und in Anbetracht der gewonnenen Erfahrung ist es erforderlich, festzulegen, welche Pflichten die Verwaltungsbehörden in der Phase, die in die Auswahl und Genehmigung der zu finanzierenden Vorhaben mündet, gegenüber den Begünstigten haben sollten, mit welchen Aspekten sich die Überprüfung der von den Begünstigten geltend gemachten Ausgaben befassen sollte, wobei dies die Verwaltungskontrollen der Erstattungsanträge und Kontrollen vor Ort von einzelnen Vorhaben mit einschließt, und welche Bedingungen zu beachten sind, wenn die Kontrollen vor Ort auf Stichprobenbasis stattfinden.