Erwägungsgrund 15 32007R0498
Um für eine bessere Durchführung der Informationsmaßnahmen zu sorgen und einen besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über die Informations- und Publizitätsstrategien und deren Ergebnisse zu ermöglichen, sollten Ansprechpartner benannt werden, die für die Informations- und Publizitätsmaßnahmen zuständig sind.