Erwägungsgrund 31 32008R0889
Der Umgang mit ausgewachsenen Rindern kann den Tierhalter und andere Personen, die Tiere betreuen, gefährden. Daher sollten für die Endmastphase von Säugetieren und vor allem von Rindern Ausnahmen zugelassen werden.
Der Umgang mit ausgewachsenen Rindern kann den Tierhalter und andere Personen, die Tiere betreuen, gefährden. Daher sollten für die Endmastphase von Säugetieren und vor allem von Rindern Ausnahmen zugelassen werden.